Demenz
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Demenz
Der Begriff „Demenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „de“ = „weg“ und „mens“ = Geist, Verstand. Damit ist das Hauptmerkmal der Demenzerkrankung treffend umschrieben: der Verlust der geistigen Fähigkeiten.
In Deutschland leiden circa 1,3 Millionen Menschen an Demenzerkrankungen. Mit ca. 70 bis 75 Prozent ist dabei die Alzheimer Krankheit die häufigste Demenzform. Mit zunehmendem Alter steigt die Erkrankungshäufigkeit deutlich an. Da der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten weiter ansteigen wird, wird auch die Zahl der Menschen, die an einer Demenz erkranken, weiter zunehmen.
Pflege zu Hause
Zwei Drittel der Demenzkranken werden zu Hause von ihren nahen Angehörigen betreut. Die meisten möchten in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld bleiben, da es den vielen Betroffenen sehr schwer fällt, sich auf neue Gesprächspartner und eine neue Umgebung einzustellen.
Für pflegende Partner bzw. Familienmitglieder bringt die Pflege und Betreuung eines Demenzkranken oftmals große Belastungen mit sich. Besonders für Frauen der mittleren Generation ist es oft schwierig, Beruf, Kindererziehung, Haushaltsführung und die Pflege eines Angehörigen zu vereinbaren. Pflegende Angehörige geraten dabei häufig unter hohen psychischen, physischen und sozialen Druck.
Zusätzlichen Betreuungsleistungen
Durch die Pflegereform gibt es seit 1. Juli 2008 eine weitere Leistung in der gesetzlichen Pflegeversicherung – die zusätzlichen Betreuungsleistungen.
Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z. B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 100 Euro Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200 Euro monatlich gezahlt werden, also maximal 2.400 Euro pro Jahr.
Für diese Erstattungsleistung können z. B. stundenweise eine Unterstützung (ambulanter Pflegedienst) ins Haus geholt bzw. eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Die medizinische Feststellung erfolgt im ambulanten Bereich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und im stationären Bereich durch die jeweilige stationäre Pflegeeinrichtung.
Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben. Diese werden dann der sogenannten „Pflegestufe 0“ zugeordnet.
Tagespflege
Die Tagespflege kann pflegenden Angehörigen Entlastung bieten, zum Beispiel wenn sie neben der Betreuung ihrer Angehörigen auch berufstätig sind. Im Vordergrund steht die körperliche und soziale Aktivierung, zum Beispiel krankengymnastische Übungen, hauswirtschaftliche Eingliederung, Umgang mit therapeutischen Tieren, Spaziergänge und Ausflüge sowie Konzentrationstraining. Das große Ziel der Tagespflege ist die sinnvolle und aktivierende Einwirkung auf die erkrankten Teilnehmer. Der Leistungsumfang der Tagespflege richtet sich nach der Pflegestufe.
Der jeweilige Höchstsatz beträgt:
Pflegestufe I 440 Euro
Pflegestufe II 1.040 Euro
Pflegestufe III 1.510 Euro
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sowie auch die Tagespflege sind mit weiteren Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kombinierbar.
Kleine Tricks im Alltag
Kleine Tricks können Demenzkranken im Alltag das selbständige Leben im eigenen Haushalt und Ihnen die Pflege erleichtern. Demenzerkrankungen stellen ganz besondere Anforderungen an die Wohnraumanpassung, denn Änderungen innerhalb der Wohnung verursachen oft erhebliche Orientierungsprobleme und können zum weiteren Verlust von Alltagsfähigkeiten führen. Da jede Veränderung einen betroffenen Menschen stärker verwirren kann, sollten sich Wohnraumanpassungen immer auf das erforderliche Mindestmaß beschränken.
Beispiele für eine Wohnraumanpassung bei Demenzerkrankungen können sein:
Der Wohnungsflur: Die Wandfarbe in hellen, freundlichen Farben wählen. Zur Vermeidung von Stolperfallen sollten nicht mehr benötigte Möbelstücke entfernt werden. Achten Sie darauf, dass der Flur gut beleuchtet ist. Bitte beachten Sie, dass ein Spiegel im Flur einen Demenzkranken verwirren kann, da er sich oft selbst nicht mehr darin erkennen kann. Spiegelnde Bodenbeläge werden zudem oft gemieden, weil Betroffene eine Wasseroberfläche assoziieren.
Die Küche: Je mehr offene oder einsehbare Schränke, desto besser. Dies gibt den Demenzkranken eine bessere Übersicht über den Inhalt. Sollte dies nicht möglich sein oder gewünscht werden, kann es Betroffenen helfen, den Inhalt der Schränke zu fotografieren und das Foto auf die jeweilige Schranktür zu kleben. Oft wird in der Praxis beim Auftreten demenziellen Veränderungen einfach der Herd abgeschaltet, was den Betroffenen schnell irritieren kann. Eine Alternative wäre, ein Herdsicherungssystem zu installieren. Chemische Reinigungsmittel sollten nicht in der Küche aufbewahrt werden. Bei Verwechslung mit Getränkeflaschen kann es zu einer Vergiftung kommen.
Bad und WC: Das Bad ist der Bereich, in dem die meisten Unfälle passieren. Achten Sie darauf, dass sich die Tür nach außen öffnen lässt. Im Notfall kann die Tür nach außen geöffnet werden, wenn jemand hinter der Tür liegt. Sie sollten prüfen, ob die Türe abschließbar sein muss (Einschließgefahr). Überläufe an Dusche, Badewanne und Waschbecken sowie ein Temperaturbegrenzer gegen Verbrühungen und eine Waschmaschine mit Aqua-Stopp gegen Überschwemmungen schützen vor Unfällen und Beschädigungen. Sehr wichtig sind ein rutschfester Bodenbelag sowie rutschfeste Matten in und vor Wanne und Dusche.
