Hast du mal ‘ne Tablette für mich
Sie sind hier: Startseite » Gesundheitstipps » Diagnostik & Behandlung » Hast du mal ‘ne Tablette für mich
ich halt’s nicht mehr aus …
Wer kennt solch eine Alltagsszene nicht aus eigener Erfahrung? Doch wissen wir auch, worin sich die hilfreich angebotenen Produkte unterscheiden und was wir da eigentlich zu uns nehmen? Im leichtfertigen Umgang mit freiverkäuflichen Schmerzmitteln stecken mehr Risiken, als allgemein angenommen wird.
Übersicht
Am häufigsten werden bei leichten bis mäßig starken Schmerzen sogenannte Analgetika eingesetzt. Diese nicht-opioiden Schmerzmittel sind in Deutschland größtenteils frei verkäuflich und den meisten Menschen gut bekannt. Sie wirken direkt am Ort des Schmerzes bzw. der Entzündung, d. h. außerhalb des zentralen Nervensystems, daher auch die Bezeichnung “periphere Analgetika2. Die gängigsten nicht-opioiden Analgetika lassen sich von ihrer Wirkung her wie folgt einteilen:
1. Sauer und fiebersenkend
Sie wirken schmerzstillend, entzündungshemmend und fiebersenkend – häufig auch wegen der entzündungshemmenden Wirkung als NSAR-Mittel bezeichnet (Wirkstoffe: Acetylsalicylsäure (ASS) und Ibuprofen).
2. Nicht-sauer und fiebersenkend
Sie haben einen fiebersenkenden und schmerzstillenden Effekt, jedoch kaum entzündungshemmende Wirkung (Wirkstoffe: Paracetamol, Metamizol, Phenazon und Propyphenazon).
Nebenwirkungen
Die größte Problematik stellen bei den sauren und teilweise auch bei den nicht-sauren Wirkstoffen, die oral verabreicht werden, die Magen-Darm-Probleme dar. Eine wenig bekannte Nebenwirkung bei regelmäßigem bzw. langfristigem Gebrauch (Überdosierung) von Analgetika (nachweislich bei ASS und Paracetamol) besteht darin, dass diese Mittel Kopfschmerzen auslösen können. Weshalb es vor allem Patienten, die diese Medikamente gegen ihre Kopfschmerzen einnehmen, oft schwerfällt, Ursache und Nebenwirkung zu unterscheiden.
Fazit
Auch wenn es sich um freiverkäufliche Arzneimittel handelt, sind diese Medikamente nicht harmlos, geschweige denn frei von Nebenwirkungen. Die hier gemachten Aussagen ersetzen keinen ärztlichen Rat. Sprechen Sie zur Sicherheit in aller Offenheit mit Ihrem Arzt, um Missverständnisse zu vermeiden. Denn – wie für alle Medikamente – gilt auch hier: Die Menge macht das Gift!
Wirkung, Anwendung, Besonderheiten
ASS (Acetylsalicylsäure)
- schmerzstillender, blutgerinnungs- und entzündungshemmender sowie fiebersenkender
Wirkstoff, der weltweit als “Klassiker” eingesetzt wird. - ASS wird niedrigdosiert zur Vorbeugung von erneuten Herzinfarkten und Schlaganfällen eingesetzt.
- gute Verträglichkeit bei kurzzeitiger Anwendung (Dosierungen 500 bis 1.000 mg) bei akuten Schmerzen.
- Bei rheumatischen Erkrankungen werden in Deutschland anstatt ASS häufig andere NSAID-Medikamente (Wirkstoff z. B. Diclofenac oder Ibuprofen) eingesetzt.
- In Großbritannien ist die rezeptfreie Abgabe von ASS an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten (Reye-Syndrom).
- In der Schwangerschaft darf ASS nur in kleinen Mengen verabreicht werden.
- Bei Asthmatikern kann ASS Ursache von Anfällen sein.
Paracetamol
- Anders als ASS oder Ibuprofen besitzt Paracetamol eine lediglich unter Laborbedingungen feststellbare entzündungshemmende Wirkung und gehört deshalb nicht zur NSAR-Gruppe.
- keine blutverdünnende Wirkung wie ASS
- Schäden an Leber und Nieren bei Dauergebrauch bzw. Überdosierung.
- Bei moderatem Alkoholkonsum wird vom Gebrauch von Paracetamol abgeraten, um Leberschäden vorzubeugen.
- Paracetamol gilt als eines der sichersten Schmerzmittel in der Schwangerschaft.
- Paracetamol wird in höheren Dosen ab April 2009 in Deutschland verschreibungspflichtig. Lediglich Packungsgrößen mit maximal 20 Tabletten zu je 500 mg (=10 Gramm Paracetamol) sind dann noch ohne Rezept erhältlich.
Ibuprofen
- In seiner Wirkung kann IBU der ASS überlegen sein, außerdem ist sein Nebenwirkungspotenzial geringer. Ibuprofen gilt nicht als Auslöser des Reye-Syndroms.
- blutverdünnender Effekt – jedoch geringer als der von ASS
- In einigen Ländern (z. B. USA, Polen, Niederlande oder Großbritannien) ist für Ibuprofen der Selbstbedienungsverkauf im Supermarkt zulässig.
- In Deutschland sind derzeit keine Tierarzneimittel auf Ibuprofenbasis zugelassen.
- Kinder unter sechs Monaten und Schwangere sollten dieses Mittel nicht einsetzen.
