Organspende rettet Leben
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Organspende rettet Leben
Über Organ- und Gewebespende zu sprechen, fällt schwer. Schließlich geht es um eine ganz persönliche Frage. Für oder gegen Organspende zu sein – das ist eine Entscheidung, die einem niemand abnehmen kann. Wichtig ist, dass man weiß, worüber man spricht.
Manchen Menschen ist die Vorstellung, dass man ihnen nach dem Tod ein Organ oder Gewebe entnimmt, unangenehm. Andere haben wiederum das Gefühl, dass sie durch eine Organspende auch nach ihrem Tod etwas für andere Menschen tun können. So oder so – der Bedarf an Spenderorganen ist hoch, viele Menschen warten seit Jahren auf ein geeignetes Organ. Damit ihnen geholfen werden kann, ist es wichtig, sich für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu entscheiden und die Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Damit gehen Sie sicher, dass die Ärzte Ihren Wünschen entsprechend handeln werden. Die Einstellung zur Organ- und Gewebeentnahme in Deutschland ist grundsätzlich positiv: knapp 70 Prozent der Deutschen wären mit einer Organentnahme nach ihrem Tode einverstanden, wie die wiederholten Re-präsentativerhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen. Dennoch gibt es in vielen Punkten Unsicherheiten und offene Fragen. Die am häufigsten gestellten Fragen sind:
Gibt es eine Altersgrenze für die Organ- und Gewebespende?
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.
Welche Vorerkrankungen schließen eine Organ- und Gewebespende generell aus?
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt.
Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Spenderausweis ausfüllt?
Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.
Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?
Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Ausweis zu finden ist.
Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe und Gewebe von einer Spende ausschließen?
Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Organspende zur Verfügung stellen, die Organ- und Gewebespende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.
Warum ist es wichtig, sich für oder gegen Organ- und Gewebespende zu entscheiden?
In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zum Organ- und Gewebespender. Deswegen ist es wichtig, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen oder Freunde bzw. Angehörige über die Bereitschaft zur Organspende zu informieren. Hat man keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese müssen versuchen, in bestem Wissen den Willen des Verstorbenen zu befolgen. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende machen und darüber sprechen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Organ- und Gewebespende von Verstorbenen erfüllt sein?
Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.
Ist der Leichnam nach einer Organ- und Gewebespende entstellt?
Nein, der Leichnam wird durch eine Organ- und Gewebespende nicht entstellt. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper des Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben.
Wer bekommt meine Organe und Gewebe, wenn ich Spender bin?
Das kann im Voraus nicht gesagt werden. Es gibt viele Faktoren, die entscheiden, wer ein bestimmtes Organ bekommt. Dazu gehören Blutgruppe, Alter, Gewicht und vor allem die Gewebemerkmale. Je ähnlicher die Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass keine oder nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Bei sehr unterschiedlichen Gewebemerkmalen ist eine Abstoßung wahrscheinlicher. Da es eine internationale Warteliste für die Vermittlung von Organen gibt, ist es einfach, den optimalen Empfänger zu ermitteln.
Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.
„Organpate werden“ und mitmachen auf www.organpaten.de
Organpaten übernehmen Verantwortung für andere, indem sie selbst einen Organspendeausweis ausfüllen, mit ihrer Familie über die Entscheidung sprechen und dadurch eventuell später im Ernstfall Leben retten. Organpaten können aktiv dazu beitragen, das Thema bekannt zu machen: Sie klären auf, informieren und reden über das Thema Organspende. Dadurch setzen sie ein Zeichen.
Auf der Homepage www.organpaten.de haben Sie die Möglichkeit, sich als Organpate zu registrieren, ein persönliches Profil anzulegen und Ihr Statement zur Organspende abzugeben.
