Wem gehört mein Röntgenbild?

Wem gehören die Röntgenbilder, die vom Patienten gemacht wurden? Dem Patienten selbst, dem Arzt oder vielleicht sogar der Krankenkasse?

Häufig werden Röntgenbilder, beispielsweise bei einemArztwechsel, nicht ausgehändigt. Mancher Mediziner begründet dies damit, dass er verpflichtet ist, die Bilder aufzubewahren und ihm die Bilder auch gehören.

Tatsächlich sind die Bilder Eigentum des Arztes, er muss sie aber – zumindest vorübergehend – aushändigen. Der Hintergrund ist recht einfach: Röntgenbilder sollten nicht häufiger gemacht werden als unbedingt notwendig. In der Röntgenverordnung ist festgelegt:

„Aufzeichnungen und Röntgenbilder (sind) der untersuchten oder behandelten Person zur Weiterleitung an einen später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt vorübergehend zu überlassen, wenn zu erwarten ist, dass dadurch eine weitere Untersuchung mit Röntgenstrahlen vermieden werden kann.“

Auch in einem ganz anderen Fall muss der Arzt die Bilder aushändigen: Bei Verdacht auf medizinische Behandlungsfehler ist der Anwalt des Geschädigten berechtigt, auf Einsicht der Röntgenaufnahmen zu bestehen. Es gibt nur eine zulässige Begründung für die Verweigerung der Bildüberlassung: die zeitgleiche wissenschaftliche Verwendung der Bilder. Was jedoch sicherlich nur sehr selten zutrifft. Die Aufnahmen können also ausgeliehen werden, wenn so eine erneute Strahlenbelastung vermieden werden kann. Danach sind sie dem jeweiligen Arzt wieder zurückzugeben.

Kurz zusammengefasst heißt das also:

Röntgenbilder gehören dem Arzt, müssen aber in der Regel Patienten leihweise zur Weitergabe an nachbehandelnde Ärzte überlassen werden, wenn so eine erneute Aufnahme vermieden werden kann.

Tipps

  • Erinnern Sie den Arzt bei Nichtüberlassung der Röntgenbilder an die Röntgenverordnung.
  • Sollte das ohne Erfolg bleiben, können Sie sich mit der für den Arzt zuständigen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung(KV/KZV) und/oder uns in Verbindung setzen.
  • Röntgenbilder werden vermehrt digital erstellt. Fragen Sie daher nach einer Kopie der Aufnahmen (CD-ROM/USB-Stick).
  • Bleibt das alles erfolglos, sollte der nachbehandelnde Arzt die Bilder anfordern.