Die Us – ein ganzheitlicher Ansatz

Viele Weichen werden in der Kindheit gestellt

Eltern sind bereit, alles zu tun, damit ihr Kind gesund groß werden kann. Dazu können Eltern viel beitragen – eine gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung, Kontakt mit gleichaltrigen Kindern und die Inanspruchnahme der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Denn diese helfen, Kinder vor Erkrankungen und Fehlentwicklungen zu schützen oder rechtzeitig gegenzusteuern. Sechs Vorsorge-Untersuchungen stehen allein im ersten Lebensjahr auf dem Plan, denn die Entwicklung eines Menschen verläuft in diesem Zeitraum so rasant wie dann nie wieder.

Zunehmende Pflicht zur Vorsorge

Studien zeigen, dass die große Mehrheit der Eltern bereits heute an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. Nicht nur nach Auffassung der hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger müssen jedoch auch die „schwarzen Schafe“ gefunden werden, um den Schutz und die Fürsorge für die Kinder zu verbessern. „Das beste Frühwarnsystem ist wirkungslos, wenn der fehlt, der früh warnt“, so Lautenschläger, auf deren Initiative hin in Hessen seit Anfang des Jahres 2008 die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gesetzliche Pflicht wurde. Unabhängig von gesetzlichen Pflichten wird auch stärker auf die Vorteile der Untersuchungen hingewiesen. Dies geschieht nicht nur durch die Aufnahme eines vollständigen „U-Status“ im BKK-Bonusprogramm „VorsorgePlus“ zur Befreiung von der Praxisgebühr.

Hinweise auf die derzeit noch auf einzelne Bundesländer beschränkten zusätzlichen Untersuchungen wie die U7a und U10 sollen hinzutreten, sobald diese flächendeckend angeboten werden. Diese ergänzenden Untersuchungen intensivieren die kinder- und hausärztliche Versorgung. Nach erfolgter Teilnahmeerklärung gegenüber einem Kinder- und Jugendarzt oder auch einem speziell qualifizierten Hausarzt koordiniert dieser als „Lotse“ alle eventuell folgenden und notwendigen Behandlungen, Beratungen oder Therapien. Ob auch in Ihrem Bundesland zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder angeboten werden, erfahren Sie direkt bei Ihrem Kinderarzt.

Die Us – ein ganzheitlicher Ansatz

Vom Kinderarzt überprüft werden grundsätzlich immer Gewicht, Größe und Reflexe. Außerdem hört der Arzt das Kind ab, tastet durch die Bauchdecke die großen Organe ab und wirft einen Blick auf die Haut. Darüber hinaus hat jede Untersuchung eigene Schwerpunkte:

U1 – Unmittelbar nach der Geburt:

Geprüft werden Atmung, Herztätigkeit, Reflexe, Muskelspannung sowie Hautfarbe (gibt Auskunft über die Sauerstoffversorgung des Babys).

U2 – Erste Lebenswoche:

Im Mittelpunkt stehen Reflexe, Beweglichkeit, Funktion von Herz und Lunge sowie der Stoffwechsel (Fahndung nach angeborenen Stoffwechselstörungen, die, unbehandelt, zu schweren Störungen führen würden).

U3 – Vierte bis sechste Woche:

Kopfwachstum, Fontanellen-Zustand, Hüftentwicklung (sofern nicht schon in der Geburtsklinik eine Ultraschall-Untersuchung gemacht worden ist). Erfragt werden Trinkverhalten und Schlafgewohnheiten, denn dies lässt Rückschlüsse auf das Befinden des Babys zu. Getestet werden altersgerechte Bewegungen sowie Hörvermögen und Augenreaktion.

U4 – Dritter bis vierter Monat:

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt auf der motorischen Entwicklung, auf dem Hör- und Sehvermögen und auf ersten Signalen der Kontaktfähigkeit. Mit Einverständnis der Eltern beginnen zudem die empfohlenen Impfungen.

U5 – Sechster bis siebter Monat:

Untersuchungsschwerpunkte sind in diesem Alter Sehvermögen, Gleichgewichtssinn und Muskelspannung. Hier wird beispielsweise geprüft, ob das Baby seinem Gegenüber in die Augen sieht, ob es „brabbelt“ und nach Dingen greift, die man ihm hinhält. Außerdem sollte sich das Baby nun von der Rücken- in die Bauchlage drehen und sich mit geöffneten Händchen abstützen können, um die Bauchlage zu halten.

U6 – Zehnter bis zwölfter Monat:

Neben dem Seh- und Hörvermögen und der Beweglichkeit wird jetzt das Verhalten des Babys insgesamt beobachtet bzw. abgefragt. Ist es neugierig oder eher scheu? Kann es krabbeln und sitzen? Zieht es sich schon zum Stehen hoch oder läuft es vielleicht sogar schon ein paar Schritte? Reagiert es auf vertraute Geräusche? Kann das Kind vom Löffel essen? Kann es vertraute Bilder wiedererkennen (z. B. in Tierbüchern)? Versucht es, Klötzchen in die passenden Öffnungen zu stecken? Außerdem wichtig: Spricht das Kind schon erste Wörter?

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat:

Der Arzt möchte bei dieser Untersuchung sehen, ob das Kind ohne Unterstützung laufen, sich bücken und wieder aufrichten kann. Wieder mit im Programm ist die Prüfung des Hör- und Sehvermögens. Es wird geprüft, ob das Kind bekannte Gegenstände benennen kann, auf einfache Fragen reagiert und in der Lage ist, Zweiwortsätze zu bilden. Außerdem wird erfragt, inwieweit die Kontrolle von Blase und Darm schon funktioniert.

U8 – 43. bis 48. Lebensmonat:

Bei diesem Untersuchungstermin wird erneut das Seh- und Hörvermögen intensiv getestet. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Zuckerstoffwechsel normal funktioniert. Auch körperliche Geschicklichkeit – kann das Kind auf einem Bein stehen? – die Entwicklung der Sprache sowie der Kontaktfähigkeit, das Sozialverhalten und die Selbstständigkeit werden untersucht.

U9 – 5. Lebensjahr:

Da nun die Einschulung nicht mehr weit ist, geht es bei diesem Termin noch einmal ganz intensiv um Hör- und Sehvermögen, um Sprach-, Kontakt und Kommunikationsfähigkeit, um Selbstständigkeit und Konzentration.

J1 – 13. bis 15. Lebensjahr:

Die Jugendgesundheitsuntersuchung prüft, ob die Pubertätsentwicklung normal verläuft. Aber auch die seelische Situation des Jugendlichen wird beleuchtet, wie etwa Probleme mit den Eltern oder in der Schule. Zur Untersuchung gehören zudem die Überprüfung des Impfstatus, eine Blutuntersuchung sowie ein Aufklärungsgespräch zu Sexualität und Suchtgefahren.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kindergesundheit-info.de.