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Einfache Sprache

Bei der Entwicklung dieser Internetseite wurde besonders auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet, die behinderten Menschen den Zugang zu allen Inhalten ermöglicht. Wir verwenden “Einfache Sprache”, dass heißt, die Texte sind weitestgehend so geschrieben, dass man sie leicht verstehen kann

Damit die Texte leicht zu verstehen sind, erklären wir schwierige oder nichtdeutsche Wörter. Diese Wörter sind hier immer blau gestichelt unterstrichen. Wenn man mit der Maus auf sie geht erscheint ein Kästchen, dass dieses Wort erklärt.

Navigation per Tastatur

Diese Website ist komplett per Tastatur bedienbar. Alle Links können mit der Tab-Taste nacheinander aufgerufen werden.

Gerade für behinderte Menschen könnte das Internet ein unermessliches Potential an Informationen, Arbeitsmöglichkeiten und Kommunikation bedeuten. Leider stoßen aber gerade Menschen mit Behinderungen immer wieder an Barrieren, die sich durch den Aufbau, Gestaltung oder Programmierung der Website ergeben können. Inhalte können teilweise von Screenreadern nicht vorgelesen werden, oder das Navigieren ist nur schwer möglich. Deshalb hat die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) bereits im Jahr 1999 Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die behinderten Menschen den Zugang zum Internet und den darin enthaltenen Informationen erleichtern sollen. Diese Richtlinien sind auch in die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) eingeflossen, die die Bundesregierung im Juli 2002 erlassen hat. Sie soll die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Informationsangebote nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen regeln.

Damit ein unbeschränkter Zugang zu allen Informationen möglich ist, müssen barrierefreie Webseiten gemäß der BITV eine Reihe von inhaltlichen, gestalterischen und technischen Anforderungen erfüllen.

Die wichtigsten Merkmale der hier erstellten Website sind:

  • Die Zugänglichkeit der Inhalte ist auch ohne Stylesheets,
  • ohne JavaScript,
  • in reinen Textbrowsern oder
  • mittels Screenreadern gewährleistet
  • Farben und Kontraste sind nahezu optimiert worden
  • Das Angebot ist komplett über die Tastatur navigierbar
  • Einsatz aktueller W3C-Technologien mit validiertem Code

Ein einheitliches Zertifizierungsverfahren, das diesem und anderen Internet-Angeboten eine Barrierefreiheit gemäß BITV bestätigen könnte, gibt es zur Zeit noch nicht. Als Richtlinien können aber auch die Anforderungen des W3C-Konsortiums angenommen werden.

Leider sind noch nicht alle PDF-Dateien auf unserer Homepage barrierefrei gestaltet. Sollte Ihnen eine Datei, die nicht barrierefrei ist auffallen, würden wir uns freuen, wenn Sie Frau Kaiser hierüber informieren. Vielen Dank.