Behandlungsfehler

Sie benötigen unsere Hilfe bei medizinischen Behandlungsfehlern?

Fehler passieren überall – auch bei medizinischen Behandlungen. Um diese Fehler zu vermindern, wurden Standards festgelegt. Trotz aller Maßnahmen zur Qualitätssicherung ereignen sich in Deutschland alljährlich mindestens 40.000 so genannte ärztliche Behandlungsfehler, die nicht nur den betroffenen Patienten, sondern auch den zuständigen Krankenkassen enorme finanzielle Schäden zufügen.

Ein Drittel hiervon lässt sich über die Entscheidungen von Schlichtungsstellen und Gerichten den anerkannten Behandlungsfehlern zuordnen. Hierbei handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs.
Mit diesen Rechtsproblemen befassen sich immer wieder die BKK Experten für medizinische Behandlungsfehler. Die Zahl der medizinischen Behandlungsfehler in Deutschland steigt nach wie vor. Die BKK Experten bestätigten diese Entwicklung. Sie beklagten, dass die an den Behandlungsfehlern beteiligten Ärzte nur sehr selten die betroffenen Versicherten von den Fehlern bzw. seinen Ursachen in Kenntnis setzen.

Die überwiegende Zahl der anerkannten Behandlungsfehler ist auf organisatorische Schwächen wie z.B. Kommunikationsprobleme, Mängel in der Dokumentation und auf die Behandlung von Patienten in nicht bestens geeigneten Einrichtungen zurückzuführen.
Die Betriebskrankenkassen (BKK) in NRW haben in den letzten drei Jahren allein den Medizinischen Diensten 2.780 Gutachteraufträge zur Klärung von vermuteten Behandlungsfehlern erteilt. 30 % dieser Gutachten führten zum Erfolg, d.h., der entstandene Schaden (z.B. zusätzliche Behandlungskosten) wurde ermittelt, dem Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer in Rechnung gestellt und außergerichtlich reguliert. Nur in sehr wenigen Fällen ist ein Rechtsstreit unvermeidlich.

Darüber hinaus können den geschädigten Patienten selbst auch eigene Ansprüche, wie z.B. Schmerzensgeld, entstanden sein. Da jede rechtliche Auseinandersetzung Zeit, Geld und Nerven kostet, unterstützen wir Sie bei der Bewertung und ggf. bei der Durchsetzung von begründeten Schadensersatzansprüchen:

Sollten Sie die Vermutung haben, dass es bei Ihnen zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, melden Sie sich bitte bei uns: Frau Sylvana Mettner, Telefon (0211) 477-6261 , Email: Sylvana.Mettner@bkk-victoria-das.de.

Für Ihr Anliegen hat Frau Mettner ein offenes Ohr und nimmt sich Ihren Hinweisen gerne an.