Zahlen, Daten, Fakten 2003

BKK VICTORIA – D.A.S.   2003
Betriebsnummer Bereich West 34892226
  Bereich Ost 01085399
     
Bankverbindung HypoVereinsbank  
  Bereich West Konto-Nr. 4360460
  Bereich Ost Konto-Nr. 4360036
  einheitlich BLZ 302 201 90
     
Institutionskennzeichen (IK)    
  Bereich West 104 229 606
  Bereich Ost 104 229 582
     
Postanschrift BKK VICTORIA – D.A.S.  
  Postfach 10 15 36  
  40006 Düsseldorf  
     
Besucheranschrift Fischerstraße 8  
  40477 Düsseldorf  
     
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Telefax 0211 477-7568 bei Leistungsangelegenheiten
  0211 477-7563 bei Beitragsangelegenheiten
     
Beitragssätze (Stand 01.01.2003)    
BKK Beitragssatz allgemein 1) 13,5%  
erhöht 2) 15,7%  
ermäßigt 3) 11,6%  
für Beiträge aus Versorgungsbezügen 6,55%  
Pflegeversicherung 1,7%  
Rentenversicherung 19,5%  
Arbeitslosenversicherung 6,5%  
Lohnfortzahlungsversicherung U1 2,5% Erstattungsbetrag 60%
Lohnfortzahlungsversicherung U2 0,2% Erstattungsbetrag 100%
  1. Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes haben.
  2. Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben und für freiwillige Mitglieder, deren Kankengeldanspruch nach § 15 Abs. II der Satzung vor Ablauf der sechsten Arbeitsunfähigkeitswoche beginnt.
  3. Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Alle folgenden Werte gelten ab 01.01.2003
Jahresarbeitsentgeltgrenzen jährlich 45.900,00
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.825,00
Bestandsfälle mit priv. KV vor dem 01.01.2003 jährlich 41.400,00
  monatlich 3.450,00
Alle folgenden Werte gelten seit 01.01.2003 OST/ WEST
Renten- Arbeitslosenversicherung jährlich WEST 61.200,00
    OST 51.100,00
  monatlich WEST 5.100,00
    OST 4.250,00
Alle folgenden Werte gelten seit 01.01.2003
Geringverdienergrenze monatlich 325,00
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 325,00
Mindestbemessungsgrundlage für Versorgungsbezüge monatlich 119,00
Kostenfreie Familienversicherung monatlich 340,00
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 41.400,00
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.450,00

Höchstbeitrag für freiw. Versicherte (Arbeitnehmer) Versichertenanteil

Gültig ab 01.01.2003  
Krankenversicherung ( KV ) monatlich 232,88
Pflegeversicherung (PV) monatlich 29,33

Mindestbeitrag für sonstige freiw. Versicherte und Selbstständige

Alle folgenden Werte gelten   ab 01.01.2003
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch ( KV ) monatlich 207,06
Selbstständige mit Krankengeldanspruch (KV) monatlich 280,24
Pflegeversicherungsbeitrag Selbstständige monatlich 30,34
Sonstige freiw. Mitglieder ( KV ) monatlich 92,02
Pflegeversicherungsbeitrag Sonstige monatlich 13,48

Höchstbeiträge für Selbstständige

Alle folgenden Werte gelten   ab 01.01.2003
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch monatlich 541,66
Selbständige ohne Krankengeldanspruch und sonstige freiw. Mitglieder monatlich 400,20
Pflegeversicherungsbeitrag monatlich 58,66

Beiträge für Studenten ab 01.01.2003

Alle folgenden Werte gelten    
Krankenversicherung monatlich ab WS 2002/2003 46,60
Pflegeversicherung monatlich ab WS 2002/2003 7,92
Alle folgenden Werte gelten      
Beiträge für Ehegatten gem. Satzung –
individuelle Beitragsfestsetzung –
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Beiträge für Sozialhilfeempfänger gem. Satzung –
individuelle Beitragsfestsetzung –
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