Zahlen, Daten, Fakten 2004

BKK VICTORIA – D.A.S.   2004
Betriebsnummer Bereich West 34892226
  Bereich Ost 01085399
     
Bankverbindung HypoVereinsbank  
  Bereich West Konto-Nr. 4360460
  Bereich Ost Konto-Nr. 4360036
  einheitlich BLZ 302 201 90
     
Institutionskennzeichen (IK)    
  Bereich West 104 229 606
  Bereich Ost 104 229 582
     
Postanschrift BKK VICTORIA – D.A.S.  
  Postfach 10 15 36  
  40006 Düsseldorf  
     
Besucheranschrift Fischerstraße 8  
  40477 Düsseldorf  
     
Telefon Klicken Sie hier ,  
  um Ihren direkten  
  Ansprechpartner zu finden  
     
Telefax 0211 477-7568 bei Leistungsangelegenheiten
  0211 477-7563 bei Beitragsangelegenheiten
     
Beitragssätze (Stand 01.01.2004)    
BKK Beitragssatz allgemein 1) 13,5%  
erhöht 2) 15,7%  
ermäßigt 3) 11,6%  
für Beiträge aus Versorgungsbezügen 13,1%  
Pflegeversicherung 1,7%  
Rentenversicherung 19,5%  
Arbeitslosenversicherung 6,5%  
Lohnfortzahlungsversicherung U1 1,9% Erstattungsbetrag 60%
Lohnfortzahlungsversicherung U2 0,3% Erstattungsbetrag 100%
  1. Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes haben.
  2. Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben und für freiwillige Mitglieder, deren Kankengeldanspruch nach § 15 Abs. II der Satzung vor Ablauf der sechsten Arbeitsunfähigkeitswoche beginnt.
  3. Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Alle folgenden Werte gelten ab 01.01.2004
Jahresarbeitsentgeltgrenzen jährlich 46.250,00
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.862,50
Bestandsfälle mit priv. KV vor dem 01.01.2003 jährlich 41.850,00
  monatlich 3.487,50
Alle folgenden Werte gelten seit 01.01.2004 OST/ WEST
Renten- Arbeitslosenversicherung jährlich WEST 61.800,00
    OST 52.200,00
  monatlich WEST 5.150,00
    OST 4.350,00
Alle folgenden Werte gelten seit 01.01.2004
Geringverdienergrenze monatlich 325,00
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 400,00
Mindestbemessungsgrundlage für Versorgungsbezüge monatlich 120,75
Kostenfreie Familienversicherung monatlich 345,00
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 41.850,00
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.487,50

Höchstbeitrag für freiw. Versicherte (Arbeitnehmer) Versichertenanteil

Gültig ab 01.01.2004  
Krankenversicherung ( KV ) monatlich 235,41
Pflegeversicherung (PV) monatlich 29,96

Mindestbeitrag für sonstige freiw. Versicherte und Selbstständige

Alle folgenden Werte gelten   ab 01.01.2004
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch ( KV ) monatlich 210,10
Selbstständige mit Krankengeldanspruch (KV) monatlich 284,36
Pflegeversicherungsbeitrag Selbstständige monatlich 30,80
Sonstige freiw. Mitglieder ( KV ) monatlich 93,38
Pflegeversicherungsbeitrag Sonstige monatlich 13,68

Höchstbeiträge für Selbstständige

Alle folgenden Werte gelten   ab 01.01.2004
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch monatlich 547,54
Selbständige ohne Krankengeldanspruch und sonstige freiw. Mitglieder monatlich 404,56
Pflegeversicherungsbeitrag monatlich 59,28

Beiträge für Studenten ab 01.01.2004

Alle folgenden Werte gelten    
Krankenversicherung monatlich ab WS 2003/2004 46,60
Pflegeversicherung monatlich ab WS 2003/2004 7,92
Alle folgenden Werte gelten      
Beiträge für Ehegatten gem. Satzung –
individuelle Beitragsfestsetzung –
Rufen Sie uns an.
   
Beiträge für Sozialhilfeempfänger gem. Satzung –
individuelle Beitragsfestsetzung –
Rufen Sie uns an.