Schutz im Ausland

Sie sind hier: Startseite » Service » Schutz im Ausland

Unser Service – Krankenscheine bei Auslandsreisen direkt zum Download

Kennen Sie das nicht auch – kurz bevor Sie in den Urlaub fahren möchten oder vielleicht auch erst im Urlaub selbst fällt Ihnen ein, dass Sie ja gar keinen Auslandsreisekrankenschein haben! Der Schreck ist groß und ein unbehagliches Gefühl und die Frage “bin ich nun versichert?“ schleicht sich ein!

Für Sie ist das aber nun kein Problem mehr. Denn bei Ihrer BKK VICTORIA-D.A.S. können Sie sich den Auslandsreisekrankenschein direkt aus dem Internet ausdrucken. Egal wo Sie sind! Schneller und komfortabler geht es nicht!

Hier geht es zum Auslandsreisekrankenschein!

Weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.

Sie sind an einem weltweiten, kostenfreien Versicherungsschutz für Auslandsreisen interessiert?

Dann klicken Sie bitte hier.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

Erweiteter Auslandskrankenversicherungsschutz für ehemalige Grenzgänger

Seit 01.05.2010 sind zwei neue europäische Gesetze in Kraft getreten. Diese Gesetze räumen unter anderem ehemaligen Grenzgängern, die nunmehr Rente beziehen, in vielen Fällen einen uneingeschränkten Behandlungsanspruch im ehemaligen Beschäftigungsstaat ein.

Für Sie, als ehemaliger Grenzgänger, ergibt sich somit die Möglichkeit, sich auch nach Ende der Beschäftigung im anderen Staat von den dort niedergelassenen Medizinern zu den gewohnten Konditionen weiterbehandeln zu lassen.

Damit wird eine berechtigte langjährige Forderung der entsprechenden Interessenvertreter erfüllt. In der Vergangenheit durften Sie bereits begonnene Behandlungen im anderen Staat mit Rentenbeginn nicht weiterführen. Das war vielfach mit dem Verlust vertrauter Ansprechpartner verbunden und machte gleichzeitig die Suche nach neuen Ärzten und Praxen in Deutschland erforderlich.

Falls Sie als Grenzgänger tätig waren, jetzt eine Rente beziehen und daran interessiert sind, sich im ehemaligen Beschäftigungsstaat behandeln zu lassen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0211 477-6171 an.

Wir werden dann mit Ihnen gemeinsam klären, inwieweit Sie von den neuen Regelungen profitieren können.