Arznei- und Verbandmittel
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Hat Ihnen Ihr Arzt Medikamente oder Verbandsmittel verordnet? Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir alle zur Behandlung erforderlichen zugelassenen Medikamente und Verbandmittel.
Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel übernehmen wir darüber hinaus für
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr
- Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen
- Erwachsene bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen (wenn diese Arzneimittel zum Therapiestandard gehören)
Festbetrag ja oder nein?
Für manche Arzneimittel wurde ein Festbetrag bestimmt. Für diese Arzneimittel übernimmt die BKK VICTORIA – D.A.S. bis zur Höhe des bestimmten Festbetrages die Kosten. Entscheiden Sie sich für ein teureres Arzneimittel, übernehmen wir die Kosten bis zum Festbetrag, Sie begleichen nur noch die Mehrkosten.
Für Arzneimittel, für die kein Festbetrag bestimmt wurde, tragen wir die vollen Kosten des Mittels.
Sind Ihnen Arzneimittel verordnet worden, übernehmen wir diese, Sie leisten nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
Für Versicherte ab 18 Jahren 10 % des Arzneimittels mind. 5 höchstens 10 €, maximal nicht mehr als der tatsächliche Preis des Medikaments.
Beispiele:
- Ein Medikament kostet 20 €. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 €.
- Ein Medikament kostet 75 €. Die Zuzahlung beträgt 10 % vom Preis, also 7,50 €.
- Ein Medikament kostet 120 €. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 € begrenzt.
Medikamente die überwiegend zur Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z.B. Haarwuchsmittel, Medikamente zur Potenzsteigerung) begleichen Sie, diese sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
Zuzahlungspflichtig oder zuzahlungsbefreit?
Sie möchten wissen, welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit sind? Dann schauen Sie doch hier in die Arzneimittel-Suche rein.
Welche Apotheke?
Sie können selbstverständlich frei wählen, woher Sie Ihre Arzneimittel beziehen. Sie können wählen zwischen Ihrer Apotheke vor Ort, einer BKK-Partner Apotheke oder einer Versandapotheke. Weitere Informationen finden Sie hier.
Tipp:
Sammeln Sie alle Quittungen über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen. Diese Zuzahlungen können wir bei der Prüfung zur Befreiung von Zuzahlungen berücksichtigt werden.
Wissen Sie, wie Sie mit Ihren Arzneimitteln richtig umgehen?
Sie können wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich ist. Die folgende Hinweise sollten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten: Bitte klicken Sie hier:
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Hinweis: Eventuell entspricht das PDF nicht barrierefreien Kriterien, wenden Sie sich bitte bei Problemen an uns.
Kostenerstattungsmöglichkeit für Arzneimittel seit dem 01.01.2011
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