Rabattverträge
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Neue Arzneimittelverträge Ihrer BKK VICTORIA-D.A.S.
Vielleicht haben Sie schon der Presse entnommen: Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen jedes Jahr um ca. 5 %. Die Mehr-ausgaben belasten das Budget der Krankenversicherer und führen schlimmstenfalls zu Beitragserhöhungen oder Zusatzbeiträgen.
Trotz steigender Kosten ist es oberstes Ziel Ihrer BKK VICTORIA-D.A.S., Ihnen weiterhin die von Ihnen benötigten Medikamente in der gewohnten Qualität zur Verfügung zu stellen. Wir haben daher mit Arzneimittelherstellern Verträge geschlossen, in denen besondere Preisnachlässe vereinbart werden (sog. Rabattverträge).
Rabattverträge – Einsparungen, die den Versicherten zugute kommen
Seit 2007 können Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabatt-verträge schließen. In diesen Verträgen verpflichtet sich die Kasse, vorrangig Medikamente eines bestimmten Herstellers abzunehmen und erhält hierfür einen Preisnachlass. Das so eingesparte Geld steht dann der Krankenkasse für andere Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung.
Welche Auswirkungen haben Rabattverträge für Sie?
Ihre Apotheke muss Ihnen bevorzugt rabattierte Arzneimittel abgeben. Wichtig: Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, es wird lediglich der Hersteller ausgetauscht. Soweit Ihr Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament mit einem Kreuz auf dem „Aut-Idem“-Feld verordnet, erhalten Sie dieses Medikament auch weiterhin.
Die Apotheke hat in der Regel immer die Auswahl zwischen vier rabattierten Präparaten. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Präparat vorrätig haben, wird Ihre Apotheke das benötigte Mittel schnell besorgen oder Ihnen ein anderes Präparat geben. Somit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit mit dem richtigen Arzneimittel versorgt werden.
Was hat sich geändert?
Bisher hatte Ihre BKK VICTORIA-D.A.S. Rabattverträge geschlossen, die in der Regel das ganze Sortiment eines Arzneimittelherstellers betrafen. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung sind solche Sortimentsverträge jetzt nicht mehr zulässig. Deshalb haben wir neue Rabattverträge für einzelne Wirkstoffe abgeschlossen.
Für Sie bedeutet dies, dass Sie in der Apotheke künftig möglicherweise ein anderes – wirkstoffgleiches – Arzneimittel erhalten werden als bisher. Wie bislang bekommen Sie auch weiterhin das verschriebene Arzneimittel, falls Ihr Arzt den Austausch ausgeschlossen hat.
Gut zu wissen – höchste Qualität auch weiterhin gewährleistet
Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ nachweisen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Somit ist garantiert, dass alle Arzneimittel einen hohen Qualitätsstandard aufweisen.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an: 0211 477-7129
