Ärztliche Behandlung
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Für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen übernehmen wir die Kosten
- für medizinisch notwendige Behandlungen bei einem Vertragsarzt
- von allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Möglichkeiten
Ihre Zuzahlung beträgt für jeden ersten Arztbesuch 10 € je Kalendervierteljahr. Eine Praxisgebühr ist nicht zu entrichten, wenn ausschließlich
- Schutzimpfungen,
- Gesundheits-/Vorsorgeuntersuchungen oder
- Maßnahmen der Schwangerenvorsorge
durchgeführt werden.
Möchten Sie eine Überweisung zu einem Vertragsarzt, brauchen Sie innerhalb eines Quartals keine weitere Zuzahlung leisten.
Eine kleine Ausnahme besteht bei akuter Behandlungsbedürftigkeit oder die nicht persönliche (z.B. telefonische) Inanspruchnahme des Arztes: In diesen Ausnahmefällen bleibt die Zuzahlungspflicht bestehen, die Zahlung kann allerdings im Nachhinein durchgeführt werden (spätestens innerhalb von 10 Tagen).
Suchen Sie sich aus unseren bundesweit mehr als 100.000 Vertragsärzten und -zahnärzten den Arzt Ihres Vertrauens aus.
