Häusliche Krankenpflege
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Sie sind krank und benötigen zu Hause eine Krankenpflege?
Möchten Sie durch eine häusliche Krankenpflege einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen, dann übernehmen wir neben Ihren ärztlichen Behandlungen die Kosten durch geeignete Pflegekräfte. Vielleicht ist aber ein Krankenhausaufenthalt nötig, aber Ihnen nicht möglich? Auch in diesem Falle übernehmen wir die Kosten.
Für diese fachkundige Pflege zu Hause sind lediglich 10% Eigenbeteiligung für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu entrichten.
Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Anspruch auf die Grundpflege (pflegerische Versorgung) besteht bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall.
Benötigen Sie Behandlungspflege (medizinische Versorgung), damit Ihre ärztliche Behandlung und Ihre Genesung gesichert sind?
In diesem Falle umfasst diese häusliche Krankenpflege auch die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches XI nicht vorliegt.
Pflegen oder versorgen Sie selbst eine in Ihrem Haushalt lebende Person und benötigen nun selbst häusliche Krankenpflege?
Seien Sie unbesorgt, in diesem Fall stellt Ihnen Ihr Arzt eine Bescheinigung aus und Sie erhalten die häusliche Krankenpflege, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Gebühr hierfür beträgt 10 Euro je Verordnung und geht zu Lasten des Versicherten.
Anspruch auf häusliche Krankenpflege (Grund- und/oder Behandlungspflege) besteht jedoch nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.
