Kieferorthopädische Behandlung

Unsere Zähne gelten auch als Visitenkarte eines Menschen!

Damit Ihre Visitenkarte perfekt aussieht, übernimmt die BKK VICTORIA–D.A.S. sogar zunächst 80 % der Kosten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung.

Zur kieferorthopädischen Behandlung gehören die zahnärztliche Behandlung und die notwendig werdenden zahntechnischen Leistungen.
Für ihr Kind ist ganz entscheidend für den Erfolg das Verständnis für die Behandlung, seine Mitarbeit und Ihre Anleitung. Fehlbildungen der Kiefer oder schief stehende Zähne verursachen häufig erhebliche Funktionsstörungen im Bereich des Gebisses oder der Kiefer. Eine rechtzeitige kieferorthopädische Behandlung garantiert den besten Heilerfolg.

Wenn sich mindestens zwei versicherte Kinder eines Erziehungsberechtigten gleichzeitig in Behandlung befinden, werden für das zweite und jedes weitere Kind zunächst 90 % der Kosten übernommen.

Die Abrechnung mit dem Zahnarzt erfolgt direkt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Sie haben lediglich die Differenzkosten von 20 % bzw. 10 % zunächst selbst zu tragen.

Doch Erfolg zahlt sich aus: Ihre BKK zahlt 100 % !

Schließen Sie die kieferorthopädische Behandlung im Sinne des zahnärztlichen Behandlungsplanes ab, übernehmen wir zusätzlich auch Ihren Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % . Der Eigenanteil wird Ihnen auch dann erstattet, wenn der Abschluss der Behandlung objektiv nicht möglich ist.
Beenden Sie gegen den zahnärztlichen Rat die Behandlung, haben Sie die Differenzkosten von 20 % bzw. 10 % zunächst selbst zu tragen.

Ein Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung besteht grundsätzlich nicht mehr, wenn der Versicherte bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien allerdings werden die Kosten unabhängig vom Alter übernommen.