Zahnersatz

Auch beim Zahnersatz können Sie auf Ihre BKK bauen.

Wir beteiligen uns selbstverständlich an den Kosten für Ihre “Dritten”, soweit verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Unsere Verträge mit den Zahnärzten sichern Ihnen eine Versorgung nach dem neuesten und fortschrittlichsten medizinisch-wissenschaftlichen Standard.

Der Vertragszahnarzt stellt Ihnen einen kostenlosen Heil- und Kostenplan aus, in dem er die geplanten Behandlungsmaßnahmen einträgt. Bitte reichen Sie diesen Plan mit Ihrem Bonusheft zur Prüfung bei uns ein.

Für Zahnersatz zahlen wir grundsätzlich einen “befundorientierten Festzuschuss” zu den “Vertragskosten” für alle Zahnersatz-Leistungen (z.B. Prothesen, Brücken oder Kronen).

Sie haben sich immer regelmäßig um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne bemüht?

Bestens, denn in diesem Fall erhöht sich dieser Festzuschuss um 20 % . Vorausgesetzt, Sie haben sich in den letzten fünf Jahren vor der Behandlung mindestens einmal im Jahr (bei 12- bis 18-Jährigen mindestens einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen lassen.

Haben Sie alle Ihre Untersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren in Ihrem Bonusheft eintragen lassen, dann erhöht sich unser Festzuschuss sogar nochmals um weitere 10 %.

Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus dreierlei Gründen:

  1. Ihre Zähne bleiben länger gesund
  2. Der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil wird geringer, falls für Sie einmal Zahnersatz notwendig werden sollte
  3. Sie punkten in unserem Bonusprogramm BKK aktiv und gesund

Zahnersatz auch bei geringem Einkommen?

Sorgen Sie sich nicht, denn sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im Bereich des Zahnersatzes noch weitere Erstattungsmöglichkeiten. Ihr persönlicher Ansprechpartner in der BKK hilft Ihnen hier gerne weiter.

Schwierigkeiten mit Ihrem Zahnersatz?

Damit müssen Sie nicht leben. Sollte Ihr Zahnersatz nicht den gewünschten Sitz haben oder andere Mängel aufweisen, beanstanden Sie dies bitte sofort beim Zahnarzt. Die Beseitigung des Mangels und sogar eine Neuanfertigung ist dann für Sie kostenlos. Hilft Ihnen der Zahnarzt nicht, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Innerhalb von zwei Jahren können Mängelrügen gegenüber dem Zahnarzt geltend gemacht werden.