Europäische Gesundheitskarte
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Die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) ersetzt den “Auslandskrankenschein”
Mit der europäischen Gesundheitskarte nehmen Sie Ihren praktischen Versicherungsschutz einfach mit ins Ausland.
Die EHIC ist genauso wie der bisherige Auslandskrankenschein gültig. Falls Sie sich vorübergehend im Ausland befinden, (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium), ist die EHIC genau das Richtige für Sie, denn sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. Sind Sie chronisch krank, können Sie auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auf den Versicherungsschutz durch die EHIC rechnen. Damit sind Sie für eine unvorhersehbare Erkrankung bestens versorgt. Sie müssen künftig nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Gesundheitskarte.
Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt. Zu den EU-Staaten gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (griechischer Teil).
Auf der EHIC-Karte sind folgende Daten erfasst:
Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der Krankenkasse, Kennnummer der Karte, Gültigkeitsdatum (auf der Karte aufgedruckt).
Sie enthält keine elektronisch gespeicherten Informationen. Der Datenschutz bleibt in jedem Fall gewährt.
Achten Sie bitte sorgsam auf die Karte, denn sie ist nicht übertragbar und ebenso sensibel zu behandeln wie eine Kreditkarte.
Möchten Sie gezielt ins Ausland fahren um sich behandeln zu lassen, klären Sie bitte vorab unsere Zustimmung ab – hierfür ist die EHIC nicht zu nutzen.
In einigen Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro), in der Türkei und in Tunesien können Sie Leistungen (noch) nicht über die EHIC in Anspruch nehmen. Hier benötigen Sie einen Auslandskrankenschein, den Sie sich über die Schaltfläche weiter unten im Text ausdrucken können. Mit dem Auslandskrankenschein erhalten Sie bei der jeweiligen Krankenkasse vor Ort einen Behandlungsschein, mit dem Sie sich dann beim Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen können.
Auslandskrankenschein direkt ausdrucken
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