Familienversicherung

Ihre Liebsten sind der BKK VICTORIA–D.A.S. auch wichtig!

Folgende Ihrer Angehörigen können sich beitragsfrei bei unserer BKK mitversichern und den vollen BKK-Versicherungsschutz in Anspruch nehmen – dies gilt natürlich auch für die BKK-Pflegeversicherung:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner/in
  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten. Wurde Wehr- oder Zivildienst geleistet, verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung um die Zeit der gesetzlichen Dienstpflicht.
  • Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss aber während der Familienversicherung, d.h. innerhalb der genannten Altersgrenzen, eingetreten sein.

Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder, die in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern leben und Adoptivkinder sowie Adoptionspflegekinder, wenn sie mit der Einwilligung ihrer leiblichen Eltern adoptiert werden sollen und mit dem Mitglied bereits in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wichtige Voraussetzung für die Familienversicherung ist jedoch in allen Fällen, dass das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen 345 € monatlich nicht übersteigt. Ist Ihr Familienmitglied geringfügig entlohnt beschäftigt, ist jedoch die erhöhte Grenze von 400 € zu beachten.

Verdient Ihr Ehepartner mehr und ist nicht gesetzlich versichert?

Wenn Ihr Ehepartner keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört und sein Einkommen regelmäßig die für ihn maßgebliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt (Beispiel: 2005 = 3900 € bzw. 3487,50 € für am 31.12.2002 privat versicherter Arbeitnehmer) und dieses Einkommen regelmäßig höher als Ihr Einkommen ist, können Ihre Kinder nicht mit in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden.

Sind die Eltern bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, kann generell unsere BKK zur Durchführung der Familienversicherung gewählt werden.
Natürlich können Sie Ihre Kinder auch freiwillig bei uns versichern, wenn ein Elternteil keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört. Wir informieren Sie gerne über die Einzelheiten.

Befinden Sie sich gerade in Trennung?

Der Ehepartner kann selbst dann noch familienversichert bleiben, wenn er/sie vom Mitglied getrennt lebt, natürlich nur, soweit die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Sind Sie rechtskräftig geschieden (bzw. wenn die Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben wird), endet die Familienversicherung. Aber keine Sorge, dann besteht jedoch die Möglichkeit, eine eigenständige freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen, wenn die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt ist. Füllen Sie einfach eine Beitrittserklärung aus und Sie bleiben weiterhin Mitglied bei der BKK VICTORIA–D.A.S.

Eine Beitrittserklärung finden Sie in unserer Rubrik “Mitgliedschaft”. Bitte klicken Sie einfach hier.

Haben Sie hierzu Fragen? Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen gerne weiter hilft.

Möchten Sie als Mitglied Ihre Angehörigen bei uns beitragsfrei mitversichern? Laden Sie sich Ihre Angaben zur Feststellung der Familienversicherung direkt auf Ihren PC und senden diese mit den benötigten Angaben unterschrieben an uns zurück.

Angaben zur Feststellung der Familienversicherung

Zum Öffnen dieser Datei benötigen Sie den Adobe Reader
Hinweis: Eventuell entspricht das PDF nicht barrierefreien Kriterien, wenden Sie sich bitte bei Problemen an uns.