Haushaltshilfe
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Sie benötigen Hilfe?
Mitglieder der BKK VICTORIA–D.A.S. können eine Haushaltshilfe oder einen angemessenen Kostenersatz erhalten, wenn sie stationär behandelt werden oder eine Kur durchführen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- die Weiterführung des Haushalts durch eine andere im Haushalt lebende Person ist nicht möglich, und
- im Haushalt befindet sich ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist
Auch in weiteren Fällen können wir bei Erfüllung unterschiedlicher Voraussetzungen eine Haushaltshilfe gewähren, wenn keine arbeitsrechtlichen Regelungen (z.B. Angestelltenverhältnis) eine entsprechende Leistung vorsehen. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Wir stellen Ihnen als Haushaltshilfe gerne eine Ersatzkraft zur Verfügung. Sollten wir Ihnen keine Ersatzkraft zur Verfügung stellen können oder möchten Sie lieber, dass eine selbstbeschaffte Ersatzkraft die Aufgaben der Haushaltshilfe übernimmt, können wir Ihnen die Kosten für diese Ersatzkraft in angemessener Höhe erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad können keine Kosten erstattet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die erforderlichen Fahrtkosten und den Verdienstausfall zu erstatten, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten stehen.
Ihre Ansprechpartner in der BKK beraten Sie hierzu gern.
