Kinderkrankengeld

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Genau wie Sie möchten wir natürlich, dass Ihre Kinder gesund sind und bleiben.

Wenn aber doch einmal der Moment kommt, dass Ihr Kind krank ist, sollten Sie nicht auch noch finanzielle Sorgen quälen. Wenn Sie als Arbeitnehmer einmal wegen der Erkrankung Ihres unter 12 Jahre alten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, sichern wir Sie finanziell ab und zahlen Ihnen „Kinder”-Krankengeld, wenn keine andere im Haushalt lebende Person diese Betreuung übernehmen kann.

Unsere BKK übernimmt pro Kind und Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehenden 20 Arbeitstage) und bei mehreren Kindern für bis zu maximal 25 Arbeitstage (Alleinerziehenden 50 Arbeitstage) die Krankengeldzahlung. Für die Zeit der Betreuung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub.

Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ruht, solange der Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung leistet.