Fahrt- und Transportkosten
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Für Sie übernehmen wir die Kosten bei medizinisch notwendigen Fahrten. Sie übernehmen nur noch eine Eigenbeteiligung von 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € . Damit Sie auch weiterhin beweglich sind!
In folgenden Fällen übernehmen wir die Fahrt- und Transportkosten:
- alle notwendigen Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung und zurück mit dem günstigsten Verkehrsmittel
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden.
Ausnahme: Zu Ihrer Dialysebehandlung, einer onkologischen Strahlentherapie/Chemotherapie kann die BKK VICTORIA – D.A.S. weiterhin die Kosten zur ambulanten Behandlung übernehmen. Sie übernehmen lediglich nur noch eine Eigenbeteiligung von max. 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € , höchstens 10 € pro Fahrt.
Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen “AG”, “BI” oder “H”, bzw. Personen mit der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Bei Erkrankungen mit ähnlichem Schweregrad, kann der behandelnde Arzt ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen. Dies muss lediglich nur noch von der BKK VICTORIA-D.A.S. genehmigt werden.
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