Kostenerstattung
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Anstelle der Behandlung über die Versichertenkarte können Sie auch die Kostenerstattung wählen.
Die Wahl der Kostenerstattung kann auf den ambulanten Bereich beschränkt werden. Sollten Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, werden Sie von den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, usw.) als Privatpatient behandelt und wären für mindestens ein Kalendervierteljahr an diese gebunden. Ihre Wahl kann zu jeder Zeit schriftlich widerrufen werden.
Der Anspruch auf Kostenerstattung besteht maximal in Höhe der Leistung, die wir über die Versichertenkarte (Sachleistung) tragen müssten. Die Art und den Umfang der erhaltenen Leistungen weisen Sie durch die erhaltenen Privatrechnungen nach. Danach erstatten wir Ihnen unseren Teil des Rechnungsbetrages zurück.
Bitte beachten Sie:
Der errechnete Erstattungsbetrag wird pro Rechnung um 5% (maximal 40 €) für Verwaltungskosten gekürzt.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrer Entscheidung ausführlich durch uns über die Verfahrensweise sowie die Vor- und Nachteile der Kostenerstattung beraten zu lassen.
