Krankengeld

Genau wie Sie möchten wir natürlich, dass Sie gesund sind und bleiben.

Wenn Sie als Arbeitnehmer einmal wegen einer Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch mehr auf Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch Ihren Arbeitgeber haben, sichern wir Sie finanziell ab und zahlen Ihnen Krankengeld.
Nach Ablauf Ihrer Entgeltfortzahlung erhalten Sie von uns Krankengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind oder sich in einer Krankenhausbehandlung befinden.
So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Das Krankengeld dient dazu, Ihnen den Verdienstausfall zu ersetzen. Es orientiert sich deshalb an Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten haben. Auch beitragspflichtige Einmalzahlungen, wie z.B. das Weihnachtsgeld, werden, wenn Sie sie in diesem Zeitraum erhalten haben, berücksichtigt.

Das von uns gezahlte Krankengeld entspricht 70 % Ihres letzten Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % Ihres Nettoverdienstausfalles (2011 max. 86,63 € brutto pro Kalendertag).
Das Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung gezahlt – bis Sie wieder gesund sind. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld jedoch für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren.

Wenn Sie Krankengeld von uns beziehen, bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz beitragsfrei erhalten.

Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld abgezogen. Wir führen diese Beitragsanteile zusammen mit unseren Beitragsanteilen (wir zahlen die Hälfte dieser Beiträge) an die zuständigen Stellen ab.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne.