Zahnarztbesuch
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Ihre Vorsorge für 0,— € !
Ärztliche Behandlung:
Je Kalendervierteljahr ist für Ihren ersten Arztbesuch eine Zuzahlung von 10 € zu entrichten.
Für Schutzimpfungen, Gesundheits-/Vorsorgeuntersuchungen oder Maßnahmen der
Schwangerenvorsorge zahlen Sie nichts, wenn ausschließlich diese Leistungen durchgeführt werden!
Benötigen Sie eine Überweisung innerhalb eines Quartals wird keine erneute Zuzahlung fällig.
Zahnärztliche Behandlung:
Je Kalendervierteljahr ist für Ihren ersten Zahnarztbesuch eine Zuzahlung von 10 € zu entrichten.
Keine Praxisgebühr ist zu entrichten, wenn ausschließlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird.
