Zahnarztbesuch

Ihre Vorsorge für 0,— € !

Ärztliche Behandlung:

Je Kalendervierteljahr ist für Ihren ersten Arztbesuch eine Zuzahlung von 10 € zu entrichten.
Für Schutzimpfungen, Gesundheits-/Vorsorgeuntersuchungen oder Maßnahmen der
Schwangerenvorsorge zahlen Sie nichts, wenn ausschließlich diese Leistungen durchgeführt werden!
Benötigen Sie eine Überweisung innerhalb eines Quartals wird keine erneute Zuzahlung fällig.

Zahnärztliche Behandlung:

Je Kalendervierteljahr ist für Ihren ersten Zahnarztbesuch eine Zuzahlung von 10 € zu entrichten.
Keine Praxisgebühr ist zu entrichten, wenn ausschließlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird.