Beiträge zur Rentenversicherung:

Sie betreuen eine pflegebedürftige Person? Dann kennen Sie den hohen Zeitaufwand der hierfür anfällt. In der Regel hören pflegende Personen ganz oder teilweise mit der Berufstätigkeit auf. Dies bedeutet allerdings auch, dass Sie dann keine oder nur eine beschränkte Altersvorsorge treffen können.

Sorgen Sie sich nicht um Ihre Altersvorsorge, denn die BKK Pflegekasse zahlt für Sie an die gesetzliche Rentenversicherung die Beiträge.

Die Beitragshöhe ist gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person und dem tatsächlichen Pflegeaufwand.