Anschlussrehabilitation
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Sie haben Ihren Krankenhausaufenthalt beendet – und was nun?
Wenn Sie unmittelbar nach Ihrem Krankenhausaufenthalt noch eine Anschlussrehabilitation benötigen sind wir für Sie da. Eine Anschlussrehabilitation soll grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen, unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden.
Voraussetzung für eine Anschlussrehabilitation ist die Verordnung durch das Krankenhaus sowie die vorliegende medizinische Notwendigkeit. Das Krankenhaus setzt sich mit uns in Verbindung, wenn eine Anschlussrehabilitation medizinisch indiziert ist.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird für Sie eine geeignete und qualitativ hochwertige Kurklinik ausgewählt und Ihr Aufenthalt vorbereitet. Eine Anschlussrehabilitation wird grundsätzlich für drei Wochen durchgeführt. Eine Verlängerung erfolgt bei dringender medizinischer Notwendigkeit und muss von der Kurklinik beantragt werden.
Wir übernehmen die Kosten für Ihre Anschlussrehabilitation. Wenn Sie bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Sie lediglich eine Selbstbeteiligung von 10,00 € täglich zu begleichen, welche auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt ist. Bei der Selbstbeteiligung wird die Zuzahlung, die bereits innerhalb eines Kalenderjahres für den stationären Krankenhausaufenthalt entrichtet wurde, angerechnet. Wenn Sie also im gleichen Kalenderjahr bereits 28 Tage stationär im Krankenhaus behandelt wurden und auch im gleichen Kalenderjahr die Eigenbeteiligung gezahlt haben, müssen Sie keine Zuzahlung mehr für die Anschlussrehabilitation leisten.
Bitte beachten Sie, dass Zuzahlungen bei stationären Behandlungen, bei der Prüfung der Belastungsgrenzen berücksichtigt werden können.
