Kurzzeitpflege

Sie müssen für kurze Zeit in einer Pflegeeinrichtung gepflegt werden?

Für Sie besteht zusätzlich die Möglichkeit, für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zu erhalten, wenn die häusliche Pflege z. B. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in einer Krisensituation nicht möglich ist und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Eine Krisensituation liegt vor, wenn z. B. die bisherige pflegende Person wegen Krankheit plötzlich die Pflege nicht mehr fortführen kann oder wenn sich die Pflegebedürftigkeit kurzfristig verschlimmert.

Die Aufwendungen für die Pflegeleistungen in der stationären Einrichtung dürfen jedoch insgesamt 1470 € nicht übersteigen.