Pflegegeld
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Sind Sie auf die Hilfe einer Pflegeperson angewiesen?
Wenn Sie auf die Hilfe durch professionelle Pflegedienste verzichten, haben Sie Anspruch auf ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes wird nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Dabei wird vorausgesetzt, dass eine Pflegeperson die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung von Ihnen sicherstellt.
Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegestufe monatlich:
- Pflegestufe I: 225 €
- Pflegestufe II: 430 €
- Pflegestufe III: 685 €
Kombinationsleistung
Es ist möglich, Pflegegeld und Sachleistung zu kombinieren. Wenn Sie die Sachleistung nur teilweise in Anspruch nehmen, erhalten Sie daneben ein vermindertes anteiliges Pflegegeld.
Dadurch soll Ihnen eine Ihrer Bedürfnissen entsprechende Gestaltung der Hilfen ermöglicht werden.
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