Pflegeversicherung
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Pflegeversicherung
Alle Mitglieder unserer BKK sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Ein besonderer Antrag zur Aufnahme in die Pflegeversicherung ist nicht notwendig.
Wenn Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt haben, können die Leistungen der Pflegeversicherung erbracht werden. Die Vorversicherungszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung 2 Jahre eine Versicherung in der Pflegeversicherung bestehen hatten.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen Ihnen als Pflegebedürftige/n helfen, trotz Ihres Hilfsbedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Dabei sollen Sie die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung ergänzen. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. Die Pflege zu Hause soll nach dem Willen des Gesetzgebers Vorrang haben – vor einer Unterbringung im Heim. Die Verbesserung der häuslichen Pflege ist daher der Schwerpunkt des Pflegegesetzes.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens” auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt. Die genaue Einstufung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Ärzte des MDK begutachten die Pflegebedürftigkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich.
Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
- Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit
- Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit
Je nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit finanziert die Pflegekasse Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste bis zum Wert von monatlich 450,00 € bei erheblicher Pflegebedürftigkeit, 1100,00 € bei Schwerpflegebedürftigkeit oder 1550,00 € bei Schwerstpflegebedürftigkeit.
In besonders gelagerten Grenzfällen mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand können die Sachleistungen bis zum Wert von 1918,00 € erhöht werden.
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