Soziale Sicherung der Pflegepersonen
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Gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen
Sie pflegen eine pflegebedürftige Person? Und was ist, wenn Ihnen etwas dabei zustößt? In diesem Falle sorgt die BKK Pflegekasse dafür, dass Sie in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen werden. Wie bei Arbeitnehmern wird somit gewährleistet, dass Sie bei Unfällen in Zusammenhang mit der Pflege (auch bei der Fahrt von und zu Pflegepersonen) abgesichert sind.
Beiträge zur Rentenversicherung
Wer Pflegebedürftige betreut, muss in der Regel ganz oder teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten. Falls dies auf Sie zutrifft, haben Sie sich bestimmt auch schon Gedanken gemacht, wie es um Ihre Altersvorsorge bestellt ist. Die BKK Pflegekasse lässt Sie nicht alleine. Da Sie teilweise oder ganz auf Ihre Berufstätigkeit verzichten bedeutet das aber auch, dass Sie keine oder nur eine beschränkte Altersvorsorge treffen können.
Deshalb zahlt die BKK Pflegekasse an die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge für Pflegepersonen. Die Beitragshöhe ist gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person und dem tatsächlichen Pflegeaufwand.
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