Tages- und Nachtpflege (Teilstationäre Pflege)
Sie sind hier: Startseite » Leistungen » Leistungskatalog » Pflege » Tages-/Nachtpflege
Sie können nicht vollständig zu Hause gepflegt werden?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
Für Pflegeleistungen der Pflegeeinrichtung werden für Sie je Kalendermonat folgende Beträge bezahlt:
- Pflegestufe I: bis zu 450,00 €
- Pflegestufe II: bis zu 1100,00 €
- Pflegestufe III: bis zu 1550,00 €
Haben Sie die teilstationäre Pflege der jeweiligen Pflegestufe nicht voll ausgeschöpft, haben Sie die Möglichkeit, neben der Tages- und Nachtpflege Geld- und/oder Sachleistung zu bekommen. Die Höhe eines anteiligen Pflegegeldes richtet sich nach dem Verhältnis der insgesamt in Anspruch genommenen Sachleistung bis zu dem Höchstwert der Pflegesachleistung in der entsprechenden Pflegestufe.
Einfacher ist dies mit einem Beispiel zu erklären:
Ihre Tochter hat Sie bisher gepflegt. Nun möchte sie aber wieder arbeiten gehen. Sie können aber nicht 8 Stunden unbeaufsichtigt bleiben. Da keine weiteren Pflegepersonen zur Verfügung stehen und die Pflegesachleistung nicht ausreicht, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Tagespflege-Einrichtung.
