Übernahme der Kosten für technische Hilfsmittel
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Sie benötigen technische Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege?
Ihre technischen Hilfsmittel, die zur Erleichterung Ihrer Pflege, sowie zur Linderung von Beschwerden bestimmt sind, werden von der Pflegekasse bezahlt.
Bei den Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, sowie den “technischen Hilfen” (z.B. Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme) haben Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, lediglich 10% der Kosten – höchstens jedoch 25 €, selbst zu übernehmen.
Müssen in Ihrem Wohnumfeld Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden, z.B. für einen behindertengerechten Wohnungsumbau, der die Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder dem Pflegebedürftigen eine weitgehend selbstständige Lebensführung erlaubt – gehören diese Maßnahmen ebenfalls zu den Leistungen der Pflegekasse.
Die Zuschüsse sind auf 2557 € je Maßnahme begrenzt. Dabei werden alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, als eine Verbesserungsmaßnahme gewertet.
Die Zuschüsse werden nur dann gezahlt, wenn kein anderer Sozialleistungsträger (z.B. gesetzliche Unfallversicherung) zuständig ist. Der Versicherte hat eine Eigenbeteiligung zu übernehmen, die sich nach der Höhe seines Einkommens richtet. Die Vorschriften des Beihilferechts finden auch hier Anwendung.
