Gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen
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Was tun bei einem Unfall?
Sie pflegen eine pflegebedürftige Person. Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sollte Ihnen bei Unfällen in Zusammenhang mit der Pflege (auch bei der Fahrt von und zu Pflegepersonen) etwas zustoßen, sind Sie wie ein Arbeitnehmer abgesichert.
Die BKK Pflegekasse sorgt dafür, dass alle Pflegepersonen in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen werden.
