Verhinderungspflege

Ihre Pflegeperson möchte Urlaub machen?

Ist Ihre Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, stellt die BKK Pflegekasse für Ihre notwendige Ersatzpflege einen Betrag von maximal 1550,00 € zur Verfügung.

Wird die Ersatzpflege durch eine Pflegeperson sichergestellt, die nicht erwerbsmäßig pflegt, dürfen die Aufwendungen der BKK Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe nicht überschreiten.

Diese Leistung wird für längstens vier Wochen je Kalenderjahr gewährt.

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Bei Vorliegen einer Krisensituation ist Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vorher mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.