Vollstationäre Pflege
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Sie können nicht zu Hause voll oder teilweise gepflegt werden?
Kommt weder häusliche noch teilstationäre Pflege für Sie in Betracht, können Sie vollstationäre Pflege beanspruchen, die in aller Regel in einem Pflegeheim durchgeführt wird.
Die vollstationäre Pflege umfasst die pflegebedingten Aufwendungen, also die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Die Pflegekasse übernimmt monatlich pauschal für:
- Pflegestufe I: bis zu 1023,00 €
- Pflegestufe II: bis zu 1279,00 €
- Pflegestufe III: bis zu 1550,00 €
- (In Härtefällen: bis zu 1918,00 €)
Diese Leistungen zahlt Ihre Pflegekasse unbürokratisch direkt an das Pflegeheim.
