Zusätzliche Betreuungsleistungen

Wenn die “normale” Pflege nicht ausreicht…

Pflegebedürftige mit einem “erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung” (z. B. wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen) – auch unterhalb der Pflegestufe I – können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen.

Je nach Betreuungsbedarf wird ein Grundbetrag von 100 € monatlich (bei geringem Betreuungsaufwand) bzw. ein höherer Betrag von 200 € (bei höherem Betreuungsaufwand) gezahlt.
Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Frau Gerline Rist an. Sie erreichen Sie unter der Telefonnummer 089 6275-1718 oder schicken Sie ihr eine E-Mail.

Gerne stehen wir Ihnen hier bei Fragen zur Verfügung.