Zusätzliche Betreuungsleistungen
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Wenn die “normale” Pflege nicht ausreicht…
Pflegebedürftige mit einem “erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung” (z. B. wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen) – auch unterhalb der Pflegestufe I – können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen.
Je nach Betreuungsbedarf wird ein Grundbetrag von 100 € monatlich (bei geringem Betreuungsaufwand) bzw. ein höherer Betrag von 200 € (bei höherem Betreuungsaufwand) gezahlt.
Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Frau Gerline Rist an. Sie erreichen Sie unter der Telefonnummer 089 6275-1718 oder schicken Sie ihr eine E-Mail.
Gerne stehen wir Ihnen hier bei Fragen zur Verfügung.
