Auslandskrankenversicherung

Sie sind mit der BKK VICTORIA-D.A.S. weltweit bei Auslandsreisen versichert.

Im Ausland plötzlich zu erkranken, dass gehört wahrscheinlich zu einer der schlimmsten Vorstellungen wenn man sich ins Ausland begibt. Kann man den Mediziner verstehen, ist die Behandlung gut und wer soll das bezahlen? Sie brauchen Sich keine Sorgen zu machen, denn Ihre BKK VICTORIA-D.A.S. erweitert Ihren Krankenversicherungsschutz:

Sie sind bei plötzlichen Erkrankungen im Ausland automatisch bis zu sechs Wochen krankenversichert – weltweit und kostenfrei.

Durch die Kooperation mit der Victoria Krankenversicherung AG stellen wir sicher, dass Ihnen und Ihren mitversicherten Angehörigen die Kosten für eine Notfallbehandlung im Ausland erstattet werden.

Und so funktioniert’s:

Sie zahlen die Behandlung vor Ort. Nach der Rückkehr reichen Sie die Originalrechnung und den Erstattungsantrag mit Schweigepflichtentbindung zeitnah bei Ihrer BKK VICTORIA-D.A.S. ein. Den Rest erledigen wir für Sie.

Sofern eine Krankenhausaufnahme nötig oder ein Rücktransport erforderlich ist, steht rund um die Uhr ein telefonischer Notruf-Service für Sie bereit. Die Telefonnummer lautet: +49 211 477 6893 .

Den Umfang Ihrer Versicherung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Zum Öffnen dieser Dateien benötigen Sie den Adobe Reader
Hinweis: Eventuell entsprechen diese PDFs nicht barrierefreien Kriterien, wenden Sie sich bitte bei Problemen an uns.

Das Formular zur Erstattung Ihrer Kosten erhalten Sie hier:

Zum Öffnen dieser Datei benötigen Sie den Adobe Reader
Hinweis: Eventuell entspricht das PDF nicht barrierefreien Kriterien, wenden Sie sich bitte bei Problemen an uns.

Sie reisen in Ihrem Urlaub in die Russische Föderation?

Dann beachten Sie bitte, dass Sie neben dem Visum bei Ihrer Einreise in die Russische Förderation nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Den Nachweis können Sie sich hier ausdrucken. Bitte nehmen Sie den Nachweis auf Ihre Reise mit.

Zum Öffnen dieser Datei benötigen Sie den Adobe Reader
Hinweis: Eventuell entspricht das PDF nicht barrierefreien Kriterien, wenden Sie sich bitte bei Problemen an uns.

Sie interessieren sich für die allgemeinen Vertragsbedingungen zur Auslandsreisekrankenversicherung? Dann klicken Sie bitte hier:

Zum Öffnen dieser Datei benötigen Sie den Adobe Reader
Hinweis: Eventuell entspricht das PDF nicht barrierefreien Kriterien, wenden Sie sich bitte bei Problemen an uns.

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erweiteter Auslandskrankenversicherungsschutz für ehemalige Grenzgänger

Seit 01.05.2010 sind zwei neue europäische Gesetze in Kraft getreten. Diese Gesetze räumen unter anderem ehemaligen Grenzgängern, die nunmehr Rente beziehen, in vielen Fällen einen uneingeschränkten Behandlungsanspruch im ehemaligen Beschäftigungsstaat ein.

Für Sie, als ehemaliger Grenzgänger, ergibt sich somit die Möglichkeit, sich auch nach Ende der Beschäftigung im anderen Staat von den dort niedergelassenen Medizinern zu den gewohnten Konditionen weiterbehandeln zu lassen.

Damit wird eine berechtigte langjährige Forderung der entsprechenden Interessenvertreter erfüllt. In der Vergangenheit durften Sie bereits begonnene Behandlungen im anderen Staat mit Rentenbeginn nicht weiterführen. Das war vielfach mit dem Verlust vertrauter Ansprechpartner verbunden und machte gleichzeitig die Suche nach neuen Ärzten und Praxen in Deutschland erforderlich.

Falls Sie als Grenzgänger tätig waren, jetzt eine Rente beziehen und daran interessiert sind, sich im ehemaligen Beschäftigungsstaat behandeln zu lassen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0211 477-6171 an.

Wir werden dann mit Ihnen gemeinsam klären, inwieweit Sie von den neuen Regelungen profitieren können.