Zuzahlungen

Finanzielles

Ihre Zuzahlungen auf einen Blick

Die BKK VICTORIA-D.A.S. übernimmt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Sie haben lediglich in wenigen Ausnahmefällen Zuzahlungen zu leisten.

Welchen Betrag Sie im Einzelnen zu zahlen haben, können Sie auf diesen Seiten genau erfahren.

Leistung Zuzahlung
Arzneimittel Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.
Verbandmittel siehe Arzneimittel
Fahrkosten bei: 1. Stationärer Behandlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €
2. Ambulanter Behandlung (Fahrkostenerstattung nur in Ausnahmefällen möglich; vorherige Genehmigung durch die BKK VICTORIA – D.A.S. erforderlich) 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €
3. Transport in Rettungs- oder Krankenwagen 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €
Heilmittel 10 % der Kosten des Mittels, zuzüglich 10 € je Verordnung
Hilfsmittel Der Eigenanteil beträgt 10 % für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € . In keinem Fall mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Z.B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz: Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 € pro Monat.
Krankenhaus 10,00 € pro Kalendertag (max. 28 Tage im Kalenderjahr)
Anschlussrehabilitation 10,00 € pro Kalendertag (max. 28 Tage im Kalenderjahr)
Ambulante Rehabilitation 10,00 € pro Kalendertag
Mutter-Kind-Kuren 10,00 € pro Kalendertag
Zahnersatz Alle Kosten, die über den prozentualen Zuschuss hinausgehen.
Kieferorthopädische Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres Alle Kosten, die über den prozentualen Zuschuss in Höhe von 80 bzw. 90 % hinausgehen.